Minimierung von trans-Fettsäuren: Überarbeitung der Europäischen Rechtslage notwendig

Kennzeichnung von trans-Fettsäuregehalten anstelle
überflüssiger Härtungskennzeichnung

„Die Anwender von Ölen und Fetten müssen beim Einkauf ihrer
Rohwaren im Groß- und Einzelhandel das TFA-arme Produkt erkennen
können. Nur so könnte sichergestellt werden, dass vermehrt auf
TFA-arme Produkte zurückgegriffen wird. Genau dies wird jedoch durch
die aktuell gültige europäische Rechtslage verhindert“, so Petra
Sprick, Geschäftsführerin von OVID. Nach derzeitiger
Lebensmittelinformations-Verordnung und Verordnung über nährwert- und
gesundheitsbezogene Angaben darf die positive Eigenschaft geringer
TFA-Gehalte nicht auf dem Produkt deklariert werden. Die Verbände Der
Backzutatenverband, Verband der deutschen Margarineindustrie und OVID
Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland fordern
daher eine Änderung der geltenden Vorschriften. Nach Ansicht der
Verbände muss vom Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen werden, den
TFA-Gehalt auszuweisen, damit die Verbraucher in die Lage versetzt
werden, in den Regalen die TFA-armen Produkte von denen mit hohem
TFA-Gehalt unterscheiden zu können. „Um für mehr Transparenz für
Verbraucher zu sorgen, sind diese Änderungen unbedingt erforderlich“,
so Christof Crone, Geschäftsführer des Backzutatenverbandes.

Statt der TFA-Gehalte muss jedoch die Fetthärtung gekennzeichnet
werden, wobei nicht zwischen vollständiger- und Teil-Härtung
unterschieden wird. Dies ist nicht zielführend, denn wenn der Prozess
der Fetthärtung vollständig durchgeführt wird, entstehen gar keine
trans-Fettsäuren; nur bei der Teilhärtung kann dies der Fall sein.
Grundsätzlich stellt die vollständige Fetthärtung damit eine wichtige
Schlüsseltechnologie zur TFA-Minimierung dar. „Die derzeitige
Pflichtangabe der Härtung ohne Differenzierung zwischen Teil- und
vollständiger Härtung steht somit dem Erfolg der TFA-Minimierung im
Wege und sollte daher zugunsten einer freiwilligen und
zielgerichteten Angabe der TFA-Mengen entfallen“, so Karl-Heinz
Legendre, Geschäftsführer des Margarineverbandes.

Trans-Fettsäuren (TFA) kommen von Natur aus in Milchprodukten
sowie in pflanzlichen Ölen und Fetten vor. Die durchschnittliche
TFA-Aufnahme in Deutschland liegt heute unterhalb des von der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlenen Aufnahmewertes
von maximal 1% der Nahrungsenergie. Ein sehr hoher Verzehr von
trans-Fettsäuren, gleich welcher Herkunft – tierischer oder
pflanzlicher – kann jedoch laut Europäischer Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) negative Effekte auf den
Cholesterinspiegel haben. Das staatliche Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) sieht die mittlere TFA-Aufnahme durch
Lebensmittel in Deutschland derzeit als gesundheitlich unbedenklich
an: Auf Basis von Verzehrsdaten (2005-2006) und Messdaten der
Lebensmittelüberwachung (2008-2009) betrug die durchschnittliche
Aufnahme von trans-Fettsäuren zwischen 0,77 und 0,92 Energie-Prozent,
wobei laut Bundesregierung zwei Drittel aus tierischen, und ein
Drittel aus pflanzlichen Quellen stammten.

Die drei Verbände haben sich federführend in einer gemeinsamen
Initiative der deutschen Lebensmittelwirtschaft und des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) engagiert und Minimierungsstrategien für
trans-Fettsäuren pflanzlicher Herkunft aufgezeigt. Die in diesem
Zusammenhang entwickelte Rahmen-Leitlinie sowie sieben
Produkt-Leitlinien für verschiedene Produktkategorien pflanzlicher
Öle und Fette wurden in der vergangenen Woche der Öffentlichkeit
vorgestellt.

Die Leitlinen stehen unter www.ovid-verband.de/Hintergrund zur
Verfügung.

Pressekontakt:
OVID
Kirstin Karotki
karotki@ovid-verband.de
Tel:+49(0)30/72625930