Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Bundesländer zur Umsetzung des Rechts a

Auch im Schuljahr 2010/2011 ist in Deutschland der
Zugang zur allgemeinen Schule für behinderte Kinder nicht
selbstverständlich. „Es darf nicht sein, dass Betroffene gegen ihren
Willen vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen bleiben“, betonte
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention. „Behinderte Mädchen und Jungen haben
einen menschenrechtlichen Anspruch auf ein sinnvolles Bildungsangebot
im allgemeinen Bildungssystem“, unterstrich Aichele unter Bezug auf
die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Recht auf inklusive Bildung
müsse in den Bundesländern deshalb stärker beachtet werden.

Diesen Standpunkt vertritt die Monitoring-Stelle auch in einer
Stellungnahme zum Recht auf inklusive Bildung und dessen Bedeutung
für die behördliche und gerichtliche Praxis, die heute veröffentlicht
wurde. Darin bemängelt sie insbesondere den Beschluss des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs (7 B 2763/09) vom 12.11.2009: Dem Gericht sei
es nicht gelungen, die Behindertenrechtskonvention in allen Teilen
richtig darzustellen und ihre Stellung und Bedeutung innerhalb der
deutschen Rechtsordnung angemessen zu würdigen.

„Es ist ein strukturelles Problem, dass Behörden und Gerichte noch
zu wenig über die Stellung und die Bedeutung der
UN-Behindertenrechtskonvention wissen“, erklärte Aichele. Gemäß der
Konvention seien sie dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu
ergreifen, um behinderten Kindern und Jugendlichen einen
diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu
gewähren. Sollten Behörden dieser Verpflichtung nicht nachkommen,
könne dies gerichtlich überprüft werden.

Die unabhängige Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Mai 2009 am Deutschen
Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Ihre Aufgabe ist
es, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die
Umsetzung der Konvention zu überwachen.

Die Stellungnahme finden Sie hier:
http://www.presseportal.de/go2/stellungnahmen

Kontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 – 453
Mobil: 0170 33 40 01 5
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de