Nachrichtenloses Vermögen: 86 Prozent für gemeinnützigen Sozialfonds

– 86 Prozent der Menschen in Deutschland wollen, dass Geld auf vergessenen Konten in einen unabhängigen Sozialfonds für gemeinnützige Projekte fließt.

– SOS-Kinderdörfer weltweit befürworten eine gesetzliche Regelung für nachrichtenloses Vermögen.

– Deutschland ist der einzige G7-Staat ohne gesetzliche Regelung für nachrichtenloses Vermögen.

Mit einem aktuellen Antrag zu nachrichtenlosen Konten rückt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag die Frage in den Fokus, was mit den Milliarden auf diesen Konten geschehen soll. Eine bereits im Februar durchgeführte forsa-Umfrage im Auftrag der SOS-Kinderdörfer weltweit zeigt: 86 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten, dass nachrichtenloses Vermögen nach einer angemessenen Frist in einen unabhängigen Sozialfonds für gemeinnützige Projekte fließt.

Nur 2 Prozent finden, das Geld solle bei den Banken verbleiben, 8 Prozent sprechen sich für eine Übertragung an den Staat aus. Die Befragung zeigte eine hohe Zustimmung über alle Bevölkerungsgruppen hinweg: Ob jung oder alt, Stadt oder Land – die Zustimmung zum Sozialfonds lag zwischen 80 und 92 Prozent.

Auf deutschen Bankkonten schlummern Milliarden: Laut einem Gutachten des Bundesforschungsministeriums liegen bis zu 4,2 Milliarden Euro auf sogenannten nachrichtenlosen Konten – Guthaben, auf die seit Jahren niemand mehr zugegriffen hat und für die sich keine Berechtigten melden. Die SOS-Kinderdörfer weltweit setzen sich dafür ein, das Geld gezielt für soziale Programme und wirkungsorientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Familien einzusetzen.

Petra Sorge-Booms, Vorständin der SOS-Kinderdörfer weltweit: „Milliarden Euro liegen auf Konten, von denen kein Erbe etwas weiß. Nachrichtenloses Vermögen sollten endlich gesetzlich erfasst werden und für soziale Innovationen arbeiten – mit einem zentralen Melderegister, das Erben den Zugang zu Vermögensansprüchen erleichtert, und einem unabhängigen Sozialfonds für gemeinnützige Projekte.“

Deutschland ist bislang der einzige G7-Staat, der den Umgang mit nachrichtenlosem Vermögen nicht gesetzlich geregelt hat. In Großbritannien etwa fließen Gelder von inaktiven Konten seit 2008 in einen Sozialfonds – bei lebenslanger Rückzahlungsgarantie für die Inhaber.

Petra Sorge-Booms: „Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine ähnliche Regelung vor, ein entsprechendes Gesetz fehlt bislang. Für soziale Innovationen und Kinderschutz könnte ein Sozialfonds eine historische Chance sein: Mit zusätzlichen Mitteln ließen sich schwerwiegende Lücken in der sozialen Infrastruktur schließen.“

Zur Studie: Im Auftrag der SOS-Kinderdörfer weltweit hat das Sozialforschungsinstitut forsa im Februar 2026 eine bundesweite Befragung zum Thema Vermögen und gemeinnütziges Vererben durchgeführt. Im Rahmen eines repräsentativen Panels wurden insgesamt 1.622 zufällig ausgewählte deutschsprachige Personen ab 18 Jahren befragt.

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