Neue Kennzeichen für Bikes / Behörden stellen sich stur / ADAC: Motorradfahrer haben Anspruch auf kl

Kaum in Kraft getreten, gibt es schon Ärger mit
den verkleinerten Nummernschildern für Motorräder. Viele
Motorradfahrer haben den 8. April 2011 herbeigesehnt, um ihre
ungeliebten 22 cm breiten „Kuchenbleche“ in nur noch 18 cm breite
Kennzeichen umzutauschen.

Beim ADAC beschweren sich jetzt zahlreiche Mitglieder, dass viele
Zulassungsstellen die neue Verordnung nicht so umsetzen, wie es vom
Gesetzgeber gedacht war: Danach sollte eine bereits zugeteilte
Buchstaben-Zahlen-Kombination unverändert bleiben. Wer will und die
Gebühr für das schmalere Nummernschild bezahlt, erhält dieses
Kennzeichen dann in der kleineren Version.

Manche Zulassungsstellen vertreten jedoch die Meinung, auf den 18
cm breiten Schildern dürften wegen der Lesbarkeit bei zwei Buchstaben
nicht mehr als zwei Ziffern stehen, also hinter dem Zulassungsbezirk
nicht mehr als 4 Zeichen. Andernfalls sei eben kein schmaleres
Kennzeichen möglich.

Diese Rechtsauffassung ist nach Ansicht des ADAC falsch. Bisher
erteilte Nummernkombinationen mit bis zu fünf Stellen hinter dem
Ortskürzel können problemlos auch in dem verkürzten Kennzeichen
dargestellt werden. Das haben Untersuchungen zur Erkennbarkeit und
Feststellung auf Radarphotos ergeben.

Der ADAC fordert im Interesse aller Motorradfahrer, dass die
Zulassungsstellen sofort die neue Verordnung korrekt umsetzen und
allen Motorradfahrern auf Wunsch auch ein kleines Kennzeichen bis
maximal 5 Zeichen zuteilen.

Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Maximilian Maurer

Tel.: +49(0)89 76 76 2632
E-Mail: maximilian.maurer@adac.de