Der Intensität des Aufregungspotenzials auf gastronomischer Seite steht gleiches auf der Gästeseite mit lautstarker Empörung über solches Vorgehen, teils Abzocke genannt, kaum nach. So werden Fragen nach dem „Dürfen“ und „rechtlichen Grundlagen“ vielfach diskutiert, tragen jedoch nichts zur Entspannung der Lage bei. Statt dass Gäste auf eventuelles Recht pochen oder anwendbare Gesetze suchen, um einer solchen „Strafe“ zu entgehen, ist es hilfreicher, wenn sie sich in die Lage eines gastronomischen Betriebes hineindenken.
Eine Reservierung setzt unter anderem Prozesse wie Einkauf und Personalplanung in Gang. Außerdem kann sie bewirken, dass Gäste, etwa spontan Erschienene, weggeschickt werden, weil alles (vermeintlich) ausgebucht ist. Je kleiner ein Restaurant, je exquisiter die Küche ist – nur Frischeprodukte – und je weniger Laufkundschaft es gibt, umso eher steigt der Verdienstausfall, wenn Gäste ohne Stornierung oder mit sehr kurzfristiger Absage fernbleiben. Den Aspekt der damit verbundenen Lebensmittelverschwendung durch notwendige Entsorgung hier mal ganz unbeachtet gelassen, sollte also klar sein: Wer wertschätzendes Verhalten praktizieren will, wird grundsätzlich kein „No-Show“ und storniert kurzfristig lediglich, wenn es sich um einen Notfall wie plötzliche Krankheit handelt. Außerdem ist es für rücksichtsvolle Menschen tabu, in mehreren Restaurants gleichzeitig einen Tisch zu bestellen, um dann spontan entscheiden zu können, in welche kulinarische Richtung der Ausflug gehen soll.
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