Es klingt reizvoll, in einer Orangerie zu wohnen – also in einem meist großzügig gestalteten Gewächshaus mit meist großen Fensterflächen. Wenn dies allerdings baurechtlich nicht genehmigt ist, kann es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu Problemen führen. Ein Hauseigentümer verfügte über eine behördliche Genehmigung zum Umbau eines Wirtschaftsgebäudes in eine Orangerie. Doch als er dort auch zu dauerhaften Wohnzwecken einzog, untersagte das zuständige Amt diese Art der Nutzung. Durch zwei Gerichtsinstanzen wurde das bestätigt. Die Grenzen des Erlaubten seien hier überschritten, zumal auch bodenrechtliche Belange zu berücksichtigen seien.
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 10 B 1171/22)
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