PID: Gesetzliche Regelung erforderlich / Kolpingwerk Deutschland setzt auf Gewissensentscheidung der

„Es besteht sehr wohl ein gut begründeter Anlass zur
gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Warum die
Bundesjustizministerin sich nach der jüngsten Entscheidung des
Bundesgerichtshofes zur PID hier nicht in der Pflicht sieht, vermag
ich nicht nachzuvollziehen“, betont der Bundespräses des
Kolpingwerkes Deutschland Ottmar Dillenburg. Wie der Präsident des
Zentralkomitees der Katholiken, Alois Glück, fordert er ein
gesetzliches Verbot der PID. Dillenburg unterstützt auch die Anregung
Glücks, bei einer Entscheidung im Parlament den Fraktionszwang
aufzuheben. „Hier sollen die Abgeordneten frei und ihrem Gewissen
folgend entscheiden. Die Selektion von menschlichem Leben muss
verhindert werden.“

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