Privatinsolvenz – der Weg aus den Schulden

Die Privatinsolvenz ist für Arbeitnehmer, Rentner
oder auch Arbeitslose oftmals der einzige Weg aus der Schuldenfalle.
Ohne diese vereinfachte Variante des normalen Insolvenzverfahrens
wäre der Neustart für viele Betroffene kaum zu bewerkstelligen. Das
unabhängige Internetportal finanzcheck.com erklärt, wie das
Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung funktioniert.

Dank der Möglichkeit, Privatinsolvenz anmelden zu können, müssen
Verbraucher seit einigen Jahren weniger Angst vor dem
Gerichtsvollzieher haben. Der Gesetzgeber hat inzwischen erkannt,
dass es sich auszahlt, Betroffenen den Weg in die Schuldenfreiheit zu
ermöglichen.

Versuch einer Einigung

Doch wie funktioniert das Verbraucherinsolvenzverfahren mit
Restschuldbefreiung, das umgangssprachlich oft Privatinsolvenz
genannt wird? Ziel des Verfahrens ist es, den Gläubigern eines
zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige
Befriedigungen zu bringen. Wer Privatinsolvenz beantragen kann, hat
gute Aussichten, nach Ablauf des Verfahrens und der dazugehörigen
sogenannten Wohlverhaltensphase einen Neuanfang wagen zu können.

Schuldenbereinigung durch außergerichtliche Einigung

Der erste Schritt vor dem Verfahren der Privatinsolvenz ist der
Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Durch einen geordneten
Plan wird versucht, sich ohne ein Gerichtsverfahren mit den
Gläubigern zu einigen. Das Ziel ist hierbei einen Weg zu finden, die
Schulden angemessen zurückzuzahlen. Nun ist entscheidend, ob der Plan
von allen Gläubigern angenommen wird. Bei erfolgreicher Einigung
werden die Schulden ab jetzt gemäß der im Zahlungsplan festgelegten
Konditionen beglichen.

Das eigentliche Insolvenzverfahren

In der Regel wird dieser Plan jedoch nicht anerkannt. In diesem
Fall wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Zur
Vermeidung der Insolvenz wird mit einem gerichtlichen
Schuldenbereinigungsplan versucht, eine Einigung zu erzielen. Hierbei
müssen nicht nur die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse
des Schuldners, sondern auch die Interessen der Gläubiger belegt und
berücksichtigt werden. Scheitert der Schuldenbereinigungsplan,
entscheidet das Gericht über den Antrag. Wird das Insolvenzverfahren
eröffnet, geht das pfändbare Vermögen des Schuldners in die Hände
eines Treuhänders. Es folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die
in der Regel sechs Jahr dauert.

Neuanfang ermöglichen

Selbstverständlich ist die Privatinsolvenz keine angenehme
Angelegenheit und mit viel Arbeit und Disziplin verbunden. Durch das
Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung haben
Betroffene jedoch eine realistische Chance, einen Neuanfang zu
schaffen.

Weitere Details und Informationen zur privaten Insolvenz lesen Sie
unter: http://www.finanzcheck.com/index.php?privatinsolvenz

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