
Auch Einmündungen nicht blockieren
Hat sich bereits ein Rückstau gebildet, heißt es auch bei grünem Ampellicht an der breiten, weißen Haltelinie zu warten, bis die Kreuzung wieder frei ist. Kreuzungen müssen immer frei bleiben. Wer sie verstopft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch Einmündungen sind bei einem Stau stets frei zu halten, damit andere Verkehrsteilnehmer abbiegen können.
Hinweisschild ?Bei Rot hier halten? beachten
Darüber hinaus ist das Hinweisschild vor Ampeln ?Bei Rot hier halten? in jedem Fall zu beachten, damit beispielsweise Fahrzeuge aus einer Seitenstraße heraus- oder von einem Parkplatz herunterfahren und sich einordnen können. ?Selbst wenn die Entfernung zur Ampel mehrere Wagenlängen beträgt, ist der Stopp an der vorgezogenen Haltelinie verbindlich?, betont TÜV Rheinland-Fachmann Sander.
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