Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: \“Das Urteil ist ein starkes Signal: Klimaschutz endet nicht am Gartenzaun. Vereine können nicht länger mit starren Regeln verhindern, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die Sonne nutzen. Das Interesse an Erneuerbaren Energien ist heute so groß wie nie und es ist wichtig, die Menschen bei der Energiewende mitzunehmen. Wer dagegen auf Satzungsparagraphen pocht, handelt an der Realität vorbei. Balkonkraftwerke gehören zur Zukunft – auch im Kleingarten. Wir fordern eine bundesweite Gesetzgebung durch die neue Bundesregierung, die Verfahren wie diese überflüssig macht.\“
Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei, der die Kleingärtner in dem Verfahren vertritt: \“Das Gericht hat klargestellt, dass Vereinsrecht kein Freibrief ist für Klimablockade. Satzungshoheit endet dort, wo grundrechtlich geschützte Ziele wie der Ausbau Erneuerbarer Energien berührt werden. Wer pauschal Balkonkraftwerke verbieten will, handelt rechtswidrig. Auch Kleingärtnerinnen und Kleingärtner haben das Recht, ihre Dächer und Gärten im Rahmen der geltenden Regeln für den Klimaschutz zu nutzen.\“
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Sebastian Lange, Rechtsanwalt Projektkanzlei – Kanzlei für Solarenergie
0331 81704704, lange@projektkanzlei.eu
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell