Nicht nur eine Haushaltszahl: Beim Unterhaltsvorschuss geht es um die verlässliche Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Im Bundeshaushalt 2027 sollen die Mittel von 1,31 Milliarden auf 914 Millionen Euro sinken – knapp 400 Millionen Euro weniger. Gleichzeitig steht eine Absenkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre im Raum. Nach der letzten detaillierten amtlichen Statistik wären davon mehr als 100.000 Jugendliche betroffen. ISUV warnt davor, lediglich an einzelnen Stellschrauben zu drehen: Kindesunterhalt, Rückgriff auf leistungsfähige Unterhaltspflichtige und staatliche Absicherung müssen gemeinsam reformiert werden.
ISUV: Erst Unterhalt, Rückgriff und staatliche Absicherung zusammendenken – dann über Kürzungen sprechen
Nürnberg, 15. September 2026 — Der Bundestag hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 nach der ersten Lesung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Damit geht auch die geplante deutliche Kürzung der Mittel für den Unterhaltsvorschuss in die nächste parlamentarische Runde – trotz erheblicher Kritik von Verbänden und Interessenvertretungen.
Im Entwurf sind für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 914 Millionen Euro vorgesehen. 2026 stehen dafür noch 1,31 Milliarden Euro bereit – ein Rückgang um knapp 400 Millionen Euro.
Gleichzeitig steht weiterhin eine Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre im Raum. Zum 31. Dezember 2024 bezogen insgesamt 855.654 Kinder Unterhaltsvorschuss. Die aktuell veröffentlichte Statistik weist jedoch nicht gesondert aus, wie viele davon 16 oder 17 Jahre alt waren.
Die letzte detaillierte Altersaufschlüsselung des Bundesfamilienministeriums stammt aus dem Jahr 2023: Damals bezogen 100.618 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren Unterhaltsvorschuss. Eine Absenkung der Altersgrenze würde damit nach der letzten belastbaren Altersstatistik eine sechsstellige Zahl von Jugendlichen betreffen.*
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) warnt davor, die geplanten Änderungen lediglich als Sparmaßnahme zu behandeln.
_“Der Unterhaltsvorschuss ist keine Leistung für einen Elternteil, sondern eine staatliche Absicherung des Kindes, wenn der geschuldete Unterhalt nicht oder nicht vollständig gezahlt wird. Wer an dieser Absicherung etwas ändern will, muss gleichzeitig erklären, wie Unterhaltsansprüche künftig verlässlich durchgesetzt und säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in Anspruch genommen werden sollen.“_
_Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende, Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)_
Das Unterhaltsvorschussgesetz sieht bereits heute vor, dass Unterhaltsansprüche des Kindes auf den Staat übergehen und dieser das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordern kann, sofern dieser leistungsfähig ist. Aus Sicht von ISUV darf die Debatte deshalb nicht auf die Frage reduziert werden, ob der Staat beim Unterhaltsvorschuss sparen kann.
_“Wir brauchen ein schlüssiges Gesamtkonzept für Kindesunterhalt, Rückgriff und staatliche Absicherung. Erst wenn diese drei Bereiche zusammen gedacht werden, lässt sich seriös darüber sprechen, an welcher Stelle das System verändert werden sollte.“_
Für ISUV steht die verlässliche Absicherung des Kindes im Mittelpunkt. Deshalb müssen Unterhaltsansprüche, Rückgriff und staatliche Absicherung als zusammenhängendes System funktionieren.
ISUV fordert daher: Erst Rückgriff und Unterhaltssystem reformieren und die Folgen transparent darlegen – dann über Leistungskürzungen beim Unterhaltsvorschuss entscheiden.
_* Zum 31.12.2024 bezogen nach Angaben der Bundesregierung 855.654 Kinder Unterhaltsvorschuss. Die veröffentlichte Gesamtzahl enthält keine gesonderte Altersaufschlüsselung für 16- und 17-Jährige. Die letzte detaillierte Altersaufschlüsselung des BMFSFJ stammt aus der UVG-Geschäftsstatistik 2023; dort wurden 100.618 Leistungsberechtigte im Alter von 16 und 17 Jahren ausgewiesen._
Statement des ISUV
_“Beim Unterhaltsvorschuss zeigt sich ein grundsätzliches Problem der Familienpolitik: Einzelne Stellschrauben werden verändert, ohne das Gesamtsystem mitzudenken. Der Unterhaltsvorschuss sichert den Lebensunterhalt eines Kindes, wenn der eigentlich geschuldete Unterhalt ausfällt. Deshalb gehören Kindesunterhalt, ein wirksamer Rückgriff auf leistungsfähige Unterhaltspflichtige und die staatliche Absicherung des Kindes zwingend zusammen. Wer einen dieser Bereiche verändert, muss transparent machen, welche Folgen das für die anderen hat. Unser Maßstab ist dabei nicht, welcher Elternteil zahlt oder erhält. Unser Maßstab ist, dass das Kind verlässlich abgesichert ist.“ – Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt- und Familienrecht_
Weitere Quellen und Informationen finden Sie Hintergrundpapier zur Pressemitteilung, das wir auf Anfrage gern zur Verfügung stellen.
* Bundestag – Haushalt 2027 / Kürzung Unterhaltsvorschuss: Der Ansatz sinkt von 1,31 Mrd. Euro auf 914 Mio. Euro. Bundestag: Haushalt 2027 – Bildung und Familie
* Direktes BMFSFJ-PDF zur Altersstatistik 2023: Hier stehen die Zahlen für 16- und 17-Jährige in Tabelle 1. BMFSFJ: Leistungsberechtigte 2023 – PDF
* BMFSFJ – Einnahmen, Ausgaben und Rückgriffsquoten: Offizielle Daten zu Rückgriff und finanzieller Entwicklung bis 2024. BMFSFJ: UVG Einnahmen, Ausgaben und Rückgriffsquoten
