\“Nur eine detaillierte Aufschlüsselung der Beschwerden gibt Auskunft über die tatsächlichen Hintergründe – etwa, ob es sich um technisch bedingte Vorfälle oder tatsächliche Verstöße handelt\“, betont DDV-Präsident Patrick Tapp. Auch die Anzahl der Mehrfachmeldungen – also mehrfach eingereichte Beschwerden zu demselben Sachverhalt – wird von der Bundesnetzagentur trotz wiederholter Aufforderung nicht offengelegt. Der DDV sieht darin ein großes Hindernis für eine objektive Bewertung der Beschwerdestatistik und bekräftigt erneut seine Forderung an die Bundesnetzagentur, alle relevanten Daten umfassend und nachvollziehbar offenzulegen.
\“Zudem geht aus der Meldung nicht hervor, ob die Beschwerden auf Aktivitäten inländischer oder ausländischer Unternehmen zurückzuführen sind. Diese Unklarheit erschwert eine Beurteilung des Telefonmarketings in Deutschland erheblich\“, erklärt Tapp weiter.
Mit seiner Forderung nach mehr Transparenz möchte der DDV dazu beitragen, eine sachliche Diskussion über unerlaubte Werbeanrufe zu führen. \“Als Branchenverband setzen wir uns ausdrücklich dafür ein, gesetzeswidrige Handlungen zu unterbinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Das setzt jedoch voraus, dass die zuständige Bundesbehörde alle verfügbaren Informationen transparent bereitstellt\“, so Tapp abschließend.
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