Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das
Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) verabschiedet. Das Gesetz soll
mit einer Reihe von Maßnahmen neue Anreize für Ärzte schaffen, sich
in bereits oder künftig unterversorgten Regionen niederzulassen. „Das
Gesetz birgt viele positive Elemente, aber auch Nachbesserungsbedarf
und ist sicherlich nur ein erster Aufschlag“, kommentiert Dr. Max
Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) den
Entwurf zum GKV-VSG. Die vorgesehenen Anreize würden dazu beitragen,
dass Ärztinnen und Ärzte wieder vermehrt in den ländlichen Raum
gingen, wo sie dringend gebraucht werden.
Ein begrüßenswertes Ziel des Gesetzentwurfs sei die flexiblere
Bedarfsplanung. „Diese wird sich künftig mehr an der Demographie und
am Versorgungsbedarf – jeweils für Haus- und Fachärzte – orientieren
und nicht mehr an den Stadt- und Landkreisgrenzen Halt machen. Die
Länder erhalten mehr Einfluss“, hofft Bayerns Ärzte-Chef. Doch Kaplan
fordert, dass auch die Morbidität und die Infrastruktur
Berücksichtigung finden. Die Länder müssten nicht nur ein
Mitspracherecht sondern vielmehr auch Mitentscheidungsrechte
erhalten.
Kritisch sieht Kaplan die spezialärztliche Versorgung. Bei der
fachärztlichen Versorgung plädiert Kaplan für Fairplay: „Was wir
nicht wollen, ist ein wilder Wettbewerb, der gerade in ländlichen
Regionen die gute wohnortnahe Patientenversorgung gefährdet“, so der
BLÄK-Präsident. Nicht einer neuen Versorgungsebene sondern der
stärkeren Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor gehöre die
Zukunft. Er forderte hier einen Überweisungsvorbehalt, einheitliche
Qualitätsstandards und eine enge Indikationsstellung unter
Berücksichtigung regionaler Versorgungsstrukturen.
Doch mit einem Gesetz allein sei der ärztliche Nachwuchs noch
nicht gesichert. Entscheidend sei die Umsetzung, bei der alle
gefordert seien: Ärztliche Selbstverwaltung, Länder und gesetzliche
Krankenkassen. Konkret sieht Präsident Kaplan drei Schwerpunkte. So
müsse vor allem der Bereitschaftsdienst neu organisiert und auf eine
breitere Basis gestellt werden. Dann gelte es, Anreize für primäre
Versorgungspraxen und regionale Versorgungszentren zu schaffen und es
müsse endlich wieder Planungssicherheit für die Ärzte bezüglich der
Honorare und Verträge geben. „Nur wenn die Rahmenbedingungen für eine
Niederlassung stimmen – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
gewährleistet ist – wird das Gesetz zu dem führen, wofür es bestimmt
ist“, ist Kaplan überzeugt.
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