(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 276/23)
Der Fall: Wohnungseigentümer sprachen ihrem Mieter die Kündigung aus und begründeten dies damit, dass einer der beiden Gesellschafter, in deren Eigentum die Immobilie stand – es handelte sich um Cousins -, das Objekt selbst nutzen wolle. Dem Mieter schien dieses Verwandtschaftsverhältnis nicht ausreichend, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Das Urteil: Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass als Familienangehörige bei Eigenbedarfskündigungen nur solche Personen zu betrachten seien, bei denen gemäß Zivil- und Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehe. Dies sei bei Cousinen und Cousins nicht der Fall und deswegen sei hier die Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam gewesen.
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